Kostendeckung

Ich bin Krankenkassen anerkannt - mit einer ärztlichen Physiotherapie-Verordnung werden die Behandlungskosten von der Grundversicherung aller Krankenkassen, von den Unfallversicherungen, IV und MV übernommen.

Um eine gezielte und wirksame Behandlung machen zu können, ist eine genaue Befunderhebung unerlässlich. Deshalb nehme ich mir für den Ersttermin 45 Minuten Zeit für Anamnese, Untersuchung und erste Therapieanwendungen.

Je nach Diagnose/n und Beschwerdebild vereinbare ich 30 oder 45 Minuten Behandlungstermine.

Auch ohne Verordnung sind Sie herzlich willkommen - Leistungen ausserhalb einer Physiotherapie-Verordnung werden Ihnen privat in Rechnung gestellt, pro 15 Minuten CHF 30.00. Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil dieser Kosten. Dies müssen Sie aber selber mit Ihrer Zusatzversicherung abklären.

 

Bitte beachten: Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen. Eine kurze Mitteilung auf dem Telefonbeantworter ist ausreichend. Sie ersparen sich damit die Verrechnung des Termins.